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Teilnahmebedingungen für Lehrgänge

Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen und Seminare der DLRG Bezirk Frankenland e.V. (gültig ab 01.06.2020)

Anmeldung und Teilnahme

  1. Die Teilnahme an den Veranstaltungen der DLRG Bezirk Frankenland steht grundsätzlich jeder Person offen, es sei denn, in der Veranstaltungsausschreibung wird ein anderer Teilnehmer/innenkreis bestimmt.
  2. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online. Nach Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl ist eine Anmeldung auf Warteliste möglich. Bei minderjährigen Teilnehmern ist ein volljähriger Ansprechpartner zu benennen.
  3. Durch die Anmeldung entsteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Die Teilnehmerzulassung erfolgt nach dem Anmeldeschluss per E-Mail. Der Veranstalter hat das Recht, die Veranstaltung jederzeit aufgrund von Teilnehmermangel oder aus anderen Gründen abzusagen. Hieraus entsteht kein Rechtsanspruch der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter.
  4. Teilnahmeinteressenten auf der Warteliste erhalten keine Absage. Wird ein Teilnahmeplatz frei, so wird dieser an Teilnahmeinteressenten auf der Warteliste vergeben. Dabei kann insbesondere kurz vor Veranstaltungsbeginn keine Rücksicht auf die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen genommen werden.
  5. Mit ihrer Anmeldung bestätigen die Teilnehmer, dass sie die geforderten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Erforderliche Nachweise darüber sind parallel zur Anmeldung an die in der Bestätigungsmail angegebenen E-Mailadresse einzusenden und zum Lehrgang im Original mitzubringen. Zudem bestätigen die Teilnehmer, dass sie gesundheitlich zur Teilnahme an der Veranstaltung in der Lage sind.
  6. Den Weisungen der Veranstaltungsleitung ist Folge zu leisten.
  7. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Ein Ausschluss entbindet nicht von der Pflicht zur Entrichtung des Teilnahmebeitrags.
  8. Die Teilnahmebestätigung wird nur bei vollständiger Teilnahme an der Veranstaltung ausgestellt. Urkunden werden nur bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen – insbesondere dem Bestehen von Prüfungen – ausgestellt. Eine Nichtausstellung entbindet nicht von der Pflicht zur Entrichtung des Teilnahmebeitrags.

Teilnahmebeitrag und Stornierungskosten

  1. Die Anmeldung verpflichtet zur Teilnahme an der Veranstaltung und zur Entrichtung des Teilnahmebeitrags. Die im Teilnahmebeitrag enthaltenen Leistungen und Aufpreise für Zusatzleistungen sind der Veranstaltungsausschreibung zu entnehmen.
  2. Eine Stornierung muss bei der Geschäftsstelle in schriftlicher Form erfolgen.
    1. Tritt ein Teilnehmer bis zum Anmeldeschluss von seiner Lehrgangsteilnahme zurück – oder ändert seine Buchung – wird eine Verwaltungsgebühr von 10€ berechnet.
    2. Bei Stornierung nach Meldeschluss bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Teilnahmebeitrags fällig.
    3. Bei Stornierung im Zeitraum von 14 Tagen vor Lehrgangsbeginn oder bei unentschuldigtem Fernbleiben, ebenso beim Abbruch der Fortbildung, ist der volle Teilnahmebeitrag zu entrichten.
  3. Erscheint der Teilnehmer nicht, können zudem nicht vermeidbare Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt werden (z. B. Stornokosten in Tagungszentren).
  4. Kann der Veranstalter den frei werdenden Teilnahmeplatz an einen Teilnahmeinteressenten auf der Warteliste vergeben, so fällt lediglich eine Gebühr in Höhe von 10€ an.
  5. Nach Vorlage eines ärztlichen Attestes kann der Teilnahmebeitrag erlassen werden.
  6. Die Vorlage eines ärztlichen Attests entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Teilnahmebeitrags.
  7. Die Entrichtung des Teilnahmebeitrags erfolgt per SEPA-Lastschrift nach Ende des letzten Seminartages, bei Veranstaltungen mit mehreren Blöcken nach Ende des ersten Blocks. Aus diesem Grund ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats bei Anmeldung zwingend notwendig. Insbesondere muss der nach der Anmeldung per E-Mail verschickte Link bestätigt werden, damit das digital ausgestellte Mandat wirksam wird. Bei Teilnehmern des DLRG Bezirkes Frankenland wird der Teilnahmebeitrag in der Regel vom Konto der meldenden Gliederung eingezogen. Auch in diesem Fall ist darauf zu achten, dass ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt.
  8. Liegt zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses kein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vor, wird der Teilnahmeinteressent von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen.
  9. Sollte das Konto keine ausreichende Deckung aufweisen und eine kostenpflichtige Rücklastschrift erfolgen, müssen wir diese Kosten an den Kontoinhaber weiterbelasten.
  10. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich digital per E-Mail.

Fahrtkostenerstattung

Reisekosten können nicht übernommen werden, außer dies ist bei einzelnen Veranstaltungen explizit anders angegeben; ansonsten können DLRG-Mitglieder entsprechende Anfragen an ihre Ortsgruppe richten. Die An-und Abreise erfolgt auf eigene Verantwortung.

Datenschutzbestimmungen

Mit der Anmeldung stimmen die Teilnehmer der Weitergabe ihrer Kontaktdaten an Teilnehmer derselben und parallel stattfindender Veranstaltungen zum Zweck der Bildung von Fahrgemeinschaften zu. Darüber hinaus werden die bei der Anmeldung erhobenen Daten ausschließlich für Zwecke der Veranstaltungsorganisation und für DLRG-interne Zwecke verwendet. Mit der Anmeldung stimmen die Teilnehmer der honorarfreien Verwendung bei der Veranstaltung entstandener Dokumente, Tonaufnahmen, Fotos und Videos für DLRG-interne Zwecke (z. B. Öffentlichkeitsarbeit) zu; insofern ist das Recht am eigenen Bild eingeschränkt.

Abweichende Regelungen

In der Veranstaltungsausschreibung können abweichende Reglungen getroffen werden.

Änderung der Veranstaltungsbedingungen oder Teilnahmebedingungen

Änderungen der Veranstaltungsbedingungen (laut Veranstaltungsausschreibung) oder Teilnahmebedingungen berechtigen nicht zum kostenfreien Rücktritt von der Veranstaltung, sofern sich hieraus keine gravierenden Nachteile für den einzelnen Teilnehmer ergeben. Es gelten die zum Anmeldeschluss gültigen Bedingungen.

Kontakt für Rückfragen

DLRG Bezirk Frankenland - Geschäftsstelle

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